Anwalt für Waffenrecht Bad Bevensen
Anwalt für Waffenrecht in Bad Bevensen – Persönlich vor Ort in Uelzen, digital bundesweit erreichbar
Ausgangspunkt: Das Waffengesetz
Wer mit Waffen umgeht – ob als Jäger, Sportschütze, Waffenhändler oder Polizist – muss das Waffenrecht sicher beherrschen. Denn die Gefahr, die Waffenbesitzkarte zu verlieren, ist allgegenwärtig. Schon kleine Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Waffengesetz ist dabei nur ein Teil des umfassenden Waffenrechts. Hinzu kommen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundesjagdgesetz, verschiedene Verordnungen sowie internationale Vorschriften (z. B. EU-Recht, VN-Zusatzprotokoll, Gefahrgutrecht). Jeder dieser Regelungsbereiche enthält teils drastische Strafvorschriften – eine rechtliche Fehleinschätzung kann schnell zur Strafbarkeit führen.
Selbst Experten stehen oft vor Herausforderungen: Der Waffenbegriff des Waffengesetzes unterscheidet sich z. B. vom strafrechtlichen Waffenbegriff.
Auch innerhalb des Waffengesetzes fehlt es an einheitlicher Terminologie.
Das anerkannte Standardwerk „Waffenrecht“ (Heller/Soschinka/Rabe) kritisiert die „handwerkliche Qualität“ des Gesetzgebers deutlich und stellt fest:
„Diese Komplexität scheint im Einzelfall der Anwendung nicht nur Waffenbesitzer und Fachbehörden zu überfordern, sondern offensichtlich auch den Gesetzgeber.“
Vor diesem Hintergrund ist eine spezialisierte anwaltliche Beratung im Waffenrecht unerlässlich – nicht nur für Betroffene, sondern auch für die Gerichte, die in Ermittlungs- und Strafverfahren regelmäßig auf die Expertise versierter Verteidiger angewiesen sind.
Anwalt für Waffenrecht Bad Bevensen: Wenn Besitz zur Straftat wird
Kaum ein Rechtsgebiet wird so häufig und schnell novelliert wie das Waffenrecht. Teilweise erfolgen Änderungen sogar vor dem eigentlichen Inkrafttreten neuer Vorschriften – „aus redaktionellen Gründen“, um handwerkliche Fehler zu korrigieren. Für Betroffene wird das Waffenrecht so zur rechtlichen Stolperfalle.
Dabei bleiben viele Gesetzesänderungen in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – mit gravierenden Folgen: Wer etwa alte Butterflymesser, Fallmesser oder Wurfsterne aus vergangenen Urlauben in einer Kellerecke lagert, macht sich unter Umständen strafbar.
Diese Gegenstände gelten inzwischen als verbotene Waffen. Bereits der bloße Besitz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Scharfes Schwert: § 36 Abs. 3 WaffG – Wohnungsbetretungen durch die Behörde
Waffenrecht Bad Bevensen
Was ursprünglich als Maßnahme zur Aufbewahrungskontrolle gedacht war, wird in der Praxis nicht selten zum rechtlichen Problem.
Auf Fachveranstaltungen wie dem Deutschen Jagdrechtstag berichten Experten regelmäßig über teils fragwürdige und rechtlich bedenkliche Vorgehensweisen der Kontrollbehörden.
Die immer wiederkehrende Frage: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Das Waffenrecht stellt an Waffenbesitzer besonders hohe Anforderungen in puncto persönlicher Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Dieses Vertrauen ist jedoch schnell erschüttert – mit teils weitreichenden Folgen. In vielen Fällen ist ein erheblicher rechtlicher Aufwand erforderlich, um den Erhalt der Waffenbesitzkarte zu sichern.
Marius Springer

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Marius Springer
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Waffenrecht Bad Bevensen
Nur Personen ab 18 Jahren mit nachgewiesener Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung, Sachkunde und einem anerkannten Bedürfnis (z. B. Jäger, Sportschützen, Sammler) können eine Waffenbesitzkarte (WBK) erhalten.
Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen. Der Waffenschein erlaubt zusätzlich das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit – wird aber nur in Ausnahmefällen erteilt.
Verboten sind u. a. vollautomatische Schusswaffen, Wurfsterne, Butterflymesser und bestimmte Elektroschockgeräte. Der Besitz kann strafbar sein.
Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt. Zum Führen in der Öffentlichkeit ist ein „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
Je nach Schwere: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Auch der Entzug der WBK ist möglich.
Bei Ermittlungen, Durchsuchungen, drohendem WBK-Entzug oder Unsicherheiten im Umgang mit Waffenrecht. Frühzeitige Beratung kann rechtliche Nachteile verhindern.