Anwalt für Waffenrecht 

Ihr Anwalt in Uelzen – und bundesweit für Sie da.
Kompetente Vertretung im Waffenrecht – sicher, diskret und durchsetzungsstark.

Ausgangspunkt: Das Waffengesetz


Wer mit Waffen umgeht – ob als Jäger, Sportschütze, Waffenhändler oder Polizist – muss das Waffenrecht sicher beherrschen. Denn die Gefahr, die Waffenbesitzkarte zu verlieren, ist allgegenwärtig. Schon kleine Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben.

Das Waffengesetz ist dabei nur ein Teil des umfassenden Waffenrechts. Hinzu kommen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundesjagdgesetz, verschiedene Verordnungen sowie internationale Vorschriften (z. B. EU-Recht, VN-Zusatzprotokoll, Gefahrgutrecht). Jeder dieser Regelungsbereiche enthält teils drastische Strafvorschriften – eine rechtliche Fehleinschätzung kann schnell zur Strafbarkeit führen.

Selbst Experten stehen oft vor Herausforderungen: Der Waffenbegriff des Waffengesetzes unterscheidet sich z. B. vom strafrechtlichen Waffenbegriff.
Auch innerhalb des Waffengesetzes fehlt es an einheitlicher Terminologie.
Das anerkannte Standardwerk „Waffenrecht“ (Heller/Soschinka/Rabe) kritisiert die „handwerkliche Qualität“ des Gesetzgebers deutlich und stellt fest:
„Diese Komplexität scheint im Einzelfall der Anwendung nicht nur Waffenbesitzer und Fachbehörden zu überfordern, sondern offensichtlich auch den Gesetzgeber.“

Vor diesem Hintergrund ist eine spezialisierte anwaltliche Beratung im Waffenrecht unerlässlich – nicht nur für Betroffene, sondern auch für die Gerichte, die in Ermittlungs- und Strafverfahren regelmäßig auf die Expertise versierter Verteidiger angewiesen sind.

Anwalt für Waffenrecht: Wenn Besitz zur Straftat wird


Die für das Waffenrecht typische Situation ist für viele Mandanten ein Schock: Eine unangekündigte Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei. Gerade in Waffensachen kommen solche Maßnahmen häufig vor. In solchen Momenten ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren – und so früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Kaum ein Rechtsgebiet wird so häufig und schnell novelliert wie das Waffenrecht. Teilweise erfolgen Änderungen sogar vor dem eigentlichen Inkrafttreten neuer Vorschriften – „aus redaktionellen Gründen“, um handwerkliche Fehler zu korrigieren. Für Betroffene wird das Waffenrecht so zur rechtlichen Stolperfalle.
Dabei bleiben viele Gesetzesänderungen in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – mit gravierenden Folgen: Wer etwa alte Butterflymesser, Fallmesser oder Wurfsterne aus vergangenen Urlauben in einer Kellerecke lagert, macht sich unter Umständen strafbar.

Diese Gegenstände gelten inzwischen als verbotene Waffen. Bereits der bloße Besitz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Scharfes Schwert: § 36 Abs. 3 WaffG – Wohnungsbetretungen durch die Behörde


Die unangekündigten Kontrollen gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) in den Wohnungen legaler Waffenbesitzer sorgen zunehmend für Diskussionen – nicht zuletzt, weil Behörden die ihnen gesetzten Grenzen immer häufiger überschreiten.

Was ursprünglich als Maßnahme zur Aufbewahrungskontrolle gedacht war, wird in der Praxis nicht selten zum rechtlichen Problem.
Auf Fachveranstaltungen wie dem Deutschen Jagdrechtstag berichten Experten regelmäßig über teils fragwürdige und rechtlich bedenkliche Vorgehensweisen der Kontrollbehörden.

Die immer wiederkehrende Frage: Waffenrechtliche Zuverlässigkeit


Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist das Fundament für den legalen Besitz von Waffen – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler. Doch genau dieses Fundament gerät schnell ins Wanken, wenn in einem ganz anderen Lebensbereich Schwierigkeiten auftreten: etwa bei einem Führerscheinentzug, einer Autofahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder auch bei Straftaten, die mit Waffen nichts zu tun haben.

Das Waffenrecht stellt an Waffenbesitzer besonders hohe Anforderungen in puncto persönlicher Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Dieses Vertrauen ist jedoch schnell erschüttert – mit teils weitreichenden Folgen. In vielen Fällen ist ein erheblicher rechtlicher Aufwand erforderlich, um den Erhalt der Waffenbesitzkarte zu sichern.

Marius Springer 

Anwalt in Uelzen 
Marius Springer Rechtsanwalt Anwalt Uelzen
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Marius Springer
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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