Anwalt für Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsvertrag?

Streit im Arbeitsverhältnis?  
 

Kündigung Arbeitsvertrag? Abmahnung erhalten? Abfindung erstreiten? In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geraten die beteiligten Parteien nicht selten an den Rand ihrer Belastbarkeit. Denn Streitigkeiten im Beruf, Auseinandersetzungen um die Arbeitsweise und das Gefühl, eine Kündigung könne im Raum stehen, ist für Arbeitnehmer eine schwierige und belastende Situation. Das ist verständlich, es geht schließlich um einen ganz wesentlichen Bereich ihrer Lebenswelt, den Beruf. Doch auch für Arbeitgeber sind arbeitsrechtliche Fragen herausfordernd und mitunter emotional aufwühlend. Umso wichtiger ist eine kompetente und sachlich orientierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Anwalt für Arbeitsrecht in Uelzen Marius Springer begleitet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Großraum Uelzen/Lüneburg/Hamburg in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Anwalt Uelzen.

Worum geht es im Arbeitsrecht? 

Formal ausgedrückt: Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Oftmals geht es in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen um die Themen Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Abmahnung oder Befristung. In meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht haben ich festgestellt, dass wir uns darüber hinaus zunehmend mit Fällen von Mobbing befassen müssen. Neben diesen Streitfällen auf der persönlichen Ebene zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist noch ein weiterer Bereich im Arbeitsrecht geregelt: Hier geht es um Arbeitnehmerkollektive, Gewerkschaften und Betriebsvertretungen und ihr Verhältnis zu den Vertretern auf der Arbeitgeberseite. Anwalt Uelzen

 

Meine Kanzlei für die Region Uelzen / Lüneburg / Hamburg  ist z. B. in den folgenden arbeitsrechtlichen Fragen für Sie da:

 

Mobbing

Abmahnung

Kündigung & Kündigungsschutz

Abfindung 

Befristung

Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag

Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst 

 

 

 

Sind die Voraussetzungen für eine Kündigung nicht erfüllt, bleibt sie unwirksam. Arbeitnehmer dürfen dann weiterarbeiten. Kommt es z.B. zu formalen Fehlern im Kündigungsschutzprozess, ergibt sich daraus Verhandlungsspielraum. Dann kann es sich lohnen, über eine finanzielle Abfindung ins Gespräch zu kommen. Ziel ist ein gerichtlicher Vergleich, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. Es handelt sich also um eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien und nicht um eine einseitige Willenserklärung, die in der Kündigung bereits ihren Ausdruck gefunden hat. Die Aussichten sind vor allem dann gut, wenn der Arbeitgeber seine Chancen in einem Kündigungsschutzprozess als eher gering einschätzt.

 

Auch aus Sicht des Arbeitgebers macht eine arbeitsrechtliche Beratung in diesem Kontext Sinn. Denn eine formal korrekt ausgearbeitete Kündigung muss viele Anforderungen erfüllen. Die Formulierung, die Begründung, der Zeitpunkt, die Einhaltung von Fristen – all diese Feinheiten gilt es zu beachten. Anwalt Uelzen. Als Arbeitgeber können Sie durch eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung Zeit und Geld sparen, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen oder müssen. Zugleich können Sie durch eine arbeitsrechtliche Beratung Ihre Position in einem Kündigungsschutzprozess stärken. Auch das kann sich finanziell für Sie auszahlen. Sprechen Sie uns also gerne an, wenn Sie sich mit dem Thema „Kündigung“ beschäftigen müssen.


Kündigung Arbeitsvertrag: Kündigungsschutzklage? 

Gerne unterstütze ich Sie in mit Ihrem aktuellen Problem und finde zusammen mit Ihnen das beste Mittel, um die Zeit der Ungewissheit hinter Ihnen zu lassen. 

 

Sprechen Sie mich an! 

 

Marius Springer

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

mail: info@springer-anwalt.de

tel.: 0581 3894020

 

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Auch wenn eine Abmahnung für Sie vielleicht zunächst ein Schock ist, sollten Sie versuchen, gelassen und ruhig zu bleiben. Gerade im Fall einer Abmahnung kommt es auf Sorgfalt und gut geplante nächste Schritte an. Meist ist nämlich die Abmahnung der Vorbote einer verhaltensbedingten Kündigung. Diese ist nur dann wirksam, wenn zuvor mehrere Abmahnungen erfolgt sind. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Arbeitnehmer die Chance haben sollte, sein Verhalten zu ändern. Arbeitgeber müssen sich jedoch bei Abmahnungen an formelle Vorgaben halten. Unter Umständen ergeben sich an dieser Stelle Optionen, gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzugehen. Wichtig ist, in einer solchen Situation strategisch vorzugehen. Eine arbeitsrechtliche Beratung macht vor diesem Hintergrund Sinn. Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen, ob das Aushandeln einer Beendigungsvereinbarung ein Ziel sein könnte. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir die Chancen und Risiken eines solchen Vorgehens belastbar einschätzen.

Abmahnung erhalten?  

"Bild: Freepik.com". Dieses Cover wurde mit Ressourcen von Freepik.com erstellt.

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