Anwalt im Infektionsschutz (Corona)  

Bundesweite Vertretung im Bereich des Infektionsschutzrechts

Die Coronapandemie betrifft fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Das Recht ist ein Spiegelbild dessen, weshalb die rechtlichen Implikationen der Pandemie ebenfalls ein Querschnittsthema darstellen. Als Anwalt im Infektionsschutzrecht (Corona) klären wir auf und helfen in jeder Situation betreffend der Corona-Maßnahmen. Unser großer Erfolg in der Beratung von Unternehmen und Privatpersonen während der Pandemie ist darin begründet, dass eine spezialisierte Rechtsberatung bei uns höchste Priorität genießt.

 

Inhalt: 

  • Corona-Testzentren KV zahlt nicht mehr  
  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht 
  • Impfpflicht für Soldaten 
  • Strafverfahren im Zusammenhang mit Corona
  • Rückzahlung von staatlichen Unterstützungsleistungen 
     

Gerne unterstütze ich Sie in mit Ihrem aktuellen Problem und finde zusammen mit Ihnen das beste Mittel, um die Zeit der Ungewissheit hinter Ihnen zu lassen. 

 

Sprechen Sie mich an! 

 

Marius Springer

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

mail: info@springer-anwalt.de

tel.: 0581 3894020

 

Anwalt Corona Infektionsschutzrecht Rechtsanwalt Uelzen

Soldaten der Bundeswehr trifft eine Duldungspflicht für bestimmte medizinische Eingriffe. Dies hat die Einsatzbereitschaft der Truppe im Blick und umfasst dabei, dass sich Soldaten grundsätzlich den Impfungen des „Basisimpfschemas“ der Bundeswehr unterziehen müssen. In dieser ist die Corona-Schutzimpfung nach wie vor enthalten. Soldaten, sich gegen eine Corona-Impfung weigern, setzen sich damit der Gefahr eines Disziplinarverfahrens aus.

 

Disziplinarmaßnahmen von Soldaten wegen Verstoß gegen die Impfpflicht

 

Aufgrund steigender Infektionszahlen, auch innerhalb der Bundeswehr, und unter Verweis auf den wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und der daher nötigen Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wurde am 24.11.2021 die Immunisierung gegen Covid.19 in das so genannte Basis-Impfschema der Bundeswehr aufgenommen. Mit Aufnahme in das Basisimpfschema müssen SoldatInnen diese Schutzimpfung dulden, wie zuvor bereits Impfungen gegen Tetanus oder die jährliche Grippeschutzimpfung.

 

 

 

 

 

Der Stand der Dinge

Wer ein Testzentrum betreibt, kann seine Kosten für die Corona-Tests bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen. Nicht immer gelingt es den KVen dabei, die Abrechnung reibungslos abzuwickeln; mitunter treten (berechtigte oder unberechtigte) Verdachtsmomente auf.

Dies bedeutet für die Betreiber des Testzentrums in der Regel – gerade mit Blick auf fortlaufend anfallende Kosten für Personal, Miete und neues Testmaterial – finanzielle Schieflagen bis hin zum Insolvenzrisiko.

 

Hintergrund der Problematik sind Änderungen der Corona-Testverordnung. Der Betrug mit tatsächlich nicht durchgeführten Tests war in aller Munde, weshalb den KVen bei Auszahlung eine (stichprobenartige) Prüfungspflicht auferlegt wurde

 

Impfpflicht für Soldaten - Corona Anwalt

Wenn Sie bereits selbst tätig geworden sind und Ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen auf Demonstrationen kundgetan haben, kann dies gegebenenfalls zu Strafverfolgung gegen Sie wegen Straftaten auf Corona-Demonstrationen  (z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch etc.) führen. Hier steht Ihnen unser Dezernat Strafrecht unabhängig von Schuld und Unschuld zur Seite. Ebenso werden wir tätig, wenn Sie im Verdacht stehen, mit Corona-Mitteln Subventionsbetrug begangen zu haben.

 

 

Corona-Testzentren KV zahlt nicht mehr - Welche Möglichkeiten gibt es? 

Strafverfahren

 

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Uelzen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Corona Recht auf!

"Bild: Freepik.com". Dieses Cover wurde mit Ressourcen von Freepik.com erstellt.

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