Die meisten Menschen trifft die erste und hoffentlich letzte Begegnung mit dem Strafrecht vollkommen unvorbereitet. Fest steht: als Betroffener in einem Strafverfahren ist die Rolle als Beschuldigter oder auch „nur“ als Zeuge nie angenehm. Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte lassen oft mehr Fragen offen, als sie beantworten – nichts Anderes gilt meist auch für persönliche Begegnungen mit den Strafverfolgungsbehörden. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Uelzen berät Sie umfassend.
Ein zusätzliches Problem ist dabei, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte ihren staatlichen Auftrag erfüllen müssen und damit als Ansprechpartner für Ihre eigenen Interessen als Betroffener völlig ungeeignet sind! Nur Ihr Anwalt ist vollständig Ihren Rechten und Interessen als Mandant verpflichtet und unterliegt dabei einer vollumfassenden Schweigepflicht.
Anzeigen und polizeiliche Ermittlungsverfahren müssen stets sehr ernst genommen werden, schon allein aufgrund der drohenden erheblichen Konsequenzen (Stichwort: Führungszeugnis, Einreiseverbote in andere Länder, U-Haft, langjährige Freiheitsstrafen etc.) – aber auch Zeugen und Opfer von Straftaten stellt das Strafverfahren vor ernstzunehmende Probleme (z. B. Wahrnehmung von Zeugenrechten, Vorwurf der Falschaussage). Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Uelzen berät Sie umfassend. Anwalt Uelzen.
Die gesetzlich streng formalisierten Strafverfahrensregeln (und damit auch die Beschuldigtenrechte oder Zeugenpflichten) bleiben jedenfalls in Hinblick auf deren konkrete Auslegung und Anwendung für den „Normalbürger“ meist völlig unverständlich.
Der Weg durch ein Strafverfahren ist für jeden Betroffenen schwierig, und der Verfahrensausgang ist einerseits immer von großer Bedeutung, andererseits auch fast immer sehr offen.
Als Verdächtiger schwerwiegender Tatvorwürfe wie etwa von Wirtschafts-, Amts-, Gewalt– oder Sexualdelikten steht man ohne das nötige juristische Fachwissen und die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Justiz und Medien schnell vor der vollständigen Existenzvernichtung, so dass eine wohlüberlegte und effektive Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls von äußerster Wichtigkeit ist – entsprechendes gilt auch für Opfer / Geschädigte schwerer Straftaten.
Dies Alles trifft ganz besonders auf die teils äußerst komplexen Verfahren vor dem Landgericht zu, aber auch bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, da die Anordnung einer Durchsuchung oder U-Haft schnell die berufliche und private Zukunft gefährden kann. Außerdem ist die Vorverurteilung durch die Ermittlungsbehörden, aber auch durch die Medien im Strafrecht erfahrungsgemäß besonders stark ausgeprägt. Dabei versucht die vermeintlich „neutrale“ Staatsanwaltschaft nicht selten durch einseitige Vorabinformationen aus der Anklageschrift gegen den Betroffenen Stimmung zu machen und dadurch den Druck auf ihn noch weiter zu erhöhen. Hier ist es für den Beschuldigten besonders wichtig, von Anfang an einen erfahrenen, kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, um zu einem frühen Zeitpunkt negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und eine effektive Verteidigungslinie aufzubauen. Anwalt Uelzen
Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe – die besten Ergebnisse erfordern bedingungslosen Einsatz für die Rechtsposition des Mandanten.
Denn im Strafprozess gibt es kein Siegen durch Nachgeben! Die ureigenste Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, seinem Mandanten den Zugang zum Recht zu verschaffen und ihn vor gerichtlichen Fehlentscheidungen zu bewahren. Gerade im Strafrecht ist das Ergebnis offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen. Ein Verteidiger muss daher den Mut und die Durchsetzungskraft haben, fehlerhafte Anordnungen eines Gerichts nicht widerspruchslos hinzunehmen, auch in einem laufenden Verfahren gegen den Willen des Gerichtes komplexe Beweiserhebungen zu erzwingen und voreingenommene Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Kurzum: Der Anwalt hat alle strafprozessualen und rechtlichen Mittel für das bestmögliche Ergebnis vor Gericht einzusetzen!
Gerne unterstütze ich Sie in mit Ihrem aktuellen Problem und finde zusammen mit Ihnen das beste Mittel, um die Zeit der Ungewissheit hinter Ihnen zu lassen.
Sprechen Sie mich an!
Marius Springer
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
mail: info@springer-anwalt.de
tel.: 0581 3894020
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